Coronaregeln ab dem 02.04.2022
Die neue Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung des Landes Hessen tritt am 2. April 2022 in Kraft. Die bisherigen Auflagen entfallen. In unserem Sportbetrieb gibt es daher keine Einschränkungen mehr. Die Pflicht zum Tragen einer Maske entfällt. Ebenso entfällt das Vorzeigen eines Negativnachweises. Einzelne Veranstaltungen können hiervon abweichen.
Wir empfehlen jedoch allen, weiterhin das Tragen einer medizinischer Maske zum Eigenschutz, insbesondere in Innenräumen und in Gedrängesituationen (Umkleide, Betreten/Verlassen der Sportstätte).
Der geschäftsführende Vorstand